RUND UMS GRUNDEIGENTUM

Für den Erwerb von Grundeigentum wie zum Beispiel eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung für Sie und Ihre Familie beraten wir Sie kompetent und gerne. Mit dem Kauf eines Grundstücks stellen sich der Käuferschaft unter anderem folgende Fragen: Erwerben Ehegatten das Grundstück gemeinsam oder empfiehlt es sich, dass ein Ehegatte als alleiniger Erwerber auftritt?

Werden BVG-Gelder als Eigenkapital eingesetzt und vorbezogen?

Was bedeuten die auf dem Grundstück eingetragenen Dienstbarkeiten? Was haben Sie für Rechte in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft? Benötigen Sie für die Finanzierung Schuldbriefe?

Verlangt Ihre Bank für neu zu errichtende Schuldbriefe eine Beurkundungs- und Anmeldebestätigung?

Im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstücks sind mit der Verkäuferschaft verschiedene Fragen zu klären:

Besteht für das Grundstück eine Festhypothek?

Welche finanziellen Folgen hat die vorzeitige Kündigung der Hypothek? (Vorfälligkeitsentschädigungen können bei der Grundstückgewinnsteuer in Abzug gebracht werden)

Fragen Sie Ihre Bank! Besitzen Sie alle nicht bei einer Bank hinterlegten Schuldbriefe oder wird ein Schuldbriefe vermisst? Wenn ja, muss ein gerichtliches Kraftlosverfahren durchgeführt werden.

Welche Grundstückgewinnsteuern sind zu erwarten?

Verfügen Sie über alle Belege von Wert vermehrenden Investitionen im Original?

Wir helfen Ihnen bei der Berechnung der voraussichtlichen Grundstückgewinnsteuern gerne. Welche Dienstbarkeiten lasten auf dem Grundstück? Haben Sie Pläne Ihres Hauses resp. Ihrer Eigentumswohnung?

Stellen Sie die Versicherungspolicen zusammen. Bei Stockwerkeigentum: sind die Stockwerkbegründung, das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft und die Pläne vorhanden? Wer verwaltet die Liegenschaft?

Gibt es Protokolle der Stockwerkeigentümerversammlung?

Wie hoch ist der Anteil am Erneuerungsfonds? Liegt die letzte Abrechnung über die Heiz- und Nebenkosten sowie den Erneuerungsfonds vor?

Für die Abwicklung der Kaufpreiszahlung stehe ich Ihnen ebenso zur Verfügung wie für die Sicherstellung allfälliger Grundstückgewinnsteuern.

Was kosten Notar und Grundbuchamt? Downloaden Sie eine Berechnungstabelle hier.

Kontrolle der elektrischen Niederspannungsinstallationen.

Gemäss Ziffer 3 des Anhanges zur Verordnung über die elektrische Niederspannungsinstallation vom 7.11.2001 (SR 734.27) müssen die Niederspannungsinstallationen nach jeder Handänderung kontrolliert werden, wenn seit der letzten Kontrolle mehr als fünf Jahre vergangen sind.

Zweitwohnungsrecht

Verordnung des Bundesrates über Zweitwohnungen vom 22.8.2012

Der Kauf oder Verkauf eines Grundstücks ist nichts Alltägliches. Zögern Sie nicht, mir Ihre Fragen zu stellen. Denn Sie sollen sicher sein, dass der Kaufvertrag alles enthält, was für Sie wichtig ist. Es ist mir ein Anliegen, dass Sie jeden von mir
ausgearbeiteten Vertrag mit einem guten Gefühl unterzeichnen.

Wir sind Ihre Spezialisten, wenn es ums Grundeigentum geht. Notariat NUSSBAUM.
Warum nicht?