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2012-02-01

 

 

Am 1. Januar 1912 ist das Schweizerische Zivilgesetzbuch,

kurz ZGB, in Kraft getreten.

Verfasser war Professor Eugen Huber (1849 - 1923)

der ein vorbildliches Gesetz geschaffen hat, das noch nach
100 Jahren in weiten Teilen unverändert geblieben ist. Es hat
Bestand trotz dem beispiellosen technischen, wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Wandel. Eine wahre Meisterleistung!

Unser Zivilrecht, das alle Rechtsverhältnisse unter privaten Personen und Unternehmen regelt, ist geprägt von einem ganz wichtigen Grundsatz:

Treu und Glauben

Dieser Grundsatz beeinflusst darüber hinaus das gesamte schweizerische Rechts-system, das sich durch ein hohes Mass an Rechtssicherheit auszeichnet, für das uns viele Länder beneiden.

Rechtssicherheit vermittelt auch die notarielle Beurkundung. Die in öffentlichen Urkunden eines Notars festgestellten Tatsachen und Willenserklärungen tragen zur Sicherheit im Rechtsverkehr bei. Dem Notar wird sowohl vom Staat wie vor allem von den Klienten ein grosses Vertrauen entgegen gebracht.

Ich schätze Ihr Vertrauen sehr und werde alles daran setzen, es durch eine sorgfältige und zeitgerechte Mandatserledigung zu rechtfertigen.

Ich freue mich, Sie in vielen Lebenslagen zu begleiten und kompetent zu beraten, die Sie mit Freude, Erwartungen oder Hoffnungen, mit Befriedigung, aber manchmal auch mit Trauer erfüllen. Führen Sie sich unsere neue Broschüre zu Gemüte:

Das Notariat NUSSBAUM ist für Sie da. Kontaktieren Sie uns. Warum nicht?

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen.

Martin F. Nussbaum, Notar
 

         100 Jahre ZGB

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

100 Jahre
Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Die Post gibt am 8.3.2012 diese Sondermarke heraus