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 Das Notariat NUSSBAUM beschäftigt sich mit folgenden Themen:

 

Abspaltung, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft, Abtretungsvertrag, AG, Aktien, Aktiengesellschaft, Aktionär, Ambassador Club, Apostille, Aufspaltung, Beglaubigung, Bern, Beurkundung, Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht BGBB, Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland BewG, Ehevertrag, Einfache Gesellschaft, Notariatsregister, Einzelfirma, Einzelunternehmen, Einzelunternehmung, Emotionen, Empfehlungsmarketing, Erbrecht, Erbschaftssteuer, Erbschaftssteuerinitiative, Erbteile, Erbteilung, Erbvertrag, Errungenschaftsbeteiligung, Erwachsenenschutz, FusG, Fusion, Fusionsgesetz, Geschäftsempfehlung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gesellschafter, Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsrecht, Gewährleistung, GmbH , Grundbuch, Grundbuchamt, Grundeigentum, Grundpfandvertrag, Grundstück, Güterrecht, Gütertrennung, Handänderung, Handänderungssteuer, Handelsrecht, Handelsregister, Handelsregisterverordnung, Hinter der Burg, HRegV, HRV, Immobilien, Justizdirektion, Käuferschaft, Kaufvertrag, Kaufvorvertrag, Kaufrechtsvertrag, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Kommentar, Kommentar zum GmbH-Recht, Kommentar zum neuen GmbH-Recht, Kontrolle der elektrischen Niederspannungsinstallationen, letztwillige Verfügung, Liegenschaftskauf, Liegenschaftsverkauf, Mein-notar.ch, Mit Thun verbunden, Musako, Musterurkunden-Sammlung , Musterurkunden-Sammlung des Verbandes bernischer Notare, Nachfolgeregelung, NIV, Notariatsgebühr, Notariatsregister, notarielle Dienstleistung, notarielle Unterschrift, Nutzen, Nutzen und Gefahr, Nutzniessung, Obligationenrecht, öffentliche Urkunde, OR, Patientenverfügung, Personengesellschaft, Pflichtteil, Rechtsberatung, Rechtsgeschäfte, Sachenrecht, Schenkungssteuer, Schenkungssteuer-Initiative, Schuldbrief, Schuldbrieferrichtung, Siegel, Spaltung, Standesamt, Testament, Thun, Todesfall, Umstrukturierung, Umwandlung, Unternehmensberatung, Unternehmensnachfolge, Unternehmensteilung, VbN, Verband bernischer Notare, Verfügung von Todes wegen, Vermögensübertragung, Vernehmlassung, Verurkundung, Vorkaufsrecht, Vorschlagsteilung, Vorschlagszuweisung, Vorsorgeauftrag, ZGB, Zivilgesetzbuch.

Es ist uns ein grosses Anliegen, dass sich unsere Klientschaft von uns gut beraten und anlässlich einer Beurkundung wohl fühlt. Jede Urkunde ist ein Unikat, das auf die individuelle Situation der beteiligten Personen abgestimmt ist. Sie sollen deshalb die Urkunde mit einem guten Gefühl unterzeichnen können.

Wir verstehen das Notariat nicht als Fliessbandarbeit, sondern als eine Werkstatt, wo notarielle Handwerksarbeit geleistet wird. Mittlerweile sind es über 40 Jahre Berufserfahrung, die wir in unsere Beratung und in die Redaktion der Urkunden einfliessen lassen.

Besondere Aktualität geniesst immer noch der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung, die durch das Erwachsenenschutzrecht am 1. Januar 2013 eingeführt wurden, aber immer noch zu wenig bekannt sind. Wir empfehlen Ihnen, sich mit der Thematik zu beschäftigen (www.notariat-nussbaum.ch/vorsorgeauftrag).

In der öffentlichen Diskussion steht die mittlerweile im Parlament angelangte Revision des Erbrechts, die ein Reduktion der Pflichtteile der Nachkommen und die Aufhebung des Pflichtteilsrechts der Eltern vorsieht. Dadurch wird die Quote, über die ein Erblasser oder eine Erblasserin verfügen kann, vergrössert. Der Spielraum wird dadurch grösser und erlaubt, die Erbfolge individueller zu regeln. Wir empfehlen Ihnen, bestehende erbrechtliche Regelungen in einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) von einem Notar oder einer Notarin überprüfen zu lassen.

Wir freuen uns jeden Tag darauf, Einzelpersonen, Ehepaaren, Konkubinatspaaren, Familien, kleineren und grösseren Unternehmen zu dienen. Jede Begegnung war einzigartig und immer eine Quelle der Inspiration. Dafür bin ich von Herzen dankbar.

Im Hinblick auf den absehbaren Generationenwechsel sind Herr Rechtsanwalt und Notar Dominique Schurtenberger und ich eine Partnerschaft eingegangen. Er steht Ihnen als Notar und als Rechtsanwalt gerne zur Verfügung. Schenken Sie ihm Ihr Vertrauen ebenso wie ich es bei Ihnen geniesse.

Ich werde nun aber nicht von einem Tag auf den andern meine berufliche Tätigkeit beenden, sondern beabsichtige, während absehbarer Zeit weiterhin aktiv zu bleiben und Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung zu stehen.

"Mit Ihnen habe Ich so gute Erfahrungen gemacht, dass ich mich erneut an Sie wende." Der Klient, der mir dies schrieb, fühlte sich ganz offensichtlich gut bei mir aufgehoben und beraten. Das bleibt auch weiterhin das Ziel von mir und von Kollege Schurtenberger.

Ob Sie nun vor Ihrer Heirat einen Ehe- und Erbvertrag abschliessen, ob Sie mit Ihrem Ehepartner stolz ein Eigenheim erwerben, ob Sie einen Vorsorgeauftrag errichten, ob Sie eine Firma gründen oder ob Sie als Erbe einen Nachlass zu teilen haben - Sie sollen sich bei uns immer gut aufgehoben fühlen.

Fragen Sie uns. Warum nicht?

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen. Bis dahin bleiben Sie gesund und handlungsfähig.

Martin F. Nussbaum
Notar
Dominique Schurtenberger
Notar & Rechtsanwalt

 

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2019-01-20

Mit guten Gefühlen