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Eine Gesellschaft kann ihre Rechtsform
durch Umwandlung ändern. Weder ihr Vermögen noch die Rechtsverhältnisse
werden dadurch verändert.
Die Umwandlung stützt sich auf eine
aktuelle Bilanz, die dem Nachweis zu dienen hat, dass das Kapital der
neuen Rechtsform gedeckt ist. Mit dem Umwandlungsbeschluss genehmigen
die Generalversammlung resp. die Gesellschafter die Umwandlung.
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