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Das Fusionsgesetz regelt folgende Transaktionen von juristischen Personen, Handelsgesellschaften und Genossenschaften sowie von Vereinen, Stiftungen und Vorsorgeeinrichtungen.
Das Fusionsgesetz regelt in erster Linie Transaktionen von Handelsgesellschaften und Genossenschaften, aber auch von Vereinen, Stiftungen und Vorsorgeeinrichtungen. Dort sind allerdings abweichende Bestimmungen zu beachten. Umstrukturierungen bedürfen einer umsichtigen Planung und in der Regel der öffentlichen Beurkundung.
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Dieses Gesetz regelt die Anpassung der rechtlichen Strukturen von Kapitalgesellschaften, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, Genossenschaften, Vereinen, Stiftungen und Einzelfirmen im Zusammenhang mit Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und Vermögensübertragungen.
11 Fusionsgesetz