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Für den Erwerb von Grundeigentum wie zum
Beispiel eines
Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung für Sie und Ihre Familie
berate ich Sie kompetent und gerne.
Mit dem Kauf eines Grundstücks stellen sich
der Käuferschaft unter anderem folgende Fragen:
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Erwerben Ehegatten
das Grundstück gemeinsam oder empfiehlt es sich, dass ein Ehegatte
als alleiniger Erwerber auftritt?
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Werden BVG-Gelder als
Eigenkapital eingesetzt und vorbezogen?
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Was bedeuten die auf dem
Grundstück eingetragenen Dienstbarkeiten? Was haben Sie für Rechte in
einer Stockwerkeigentümergemeinschaft?
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Benötigen Sie für die
Finanzierung Schuldbriefe?
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Verlangt Ihre Bank für neu
zu errichtende Schuldbriefe eine Einlieferungsverpflichtung?
Im Zusammenhang mit dem
Verkauf eines Grundstücks sind mit der Verkäuferschaft
verschiedene Fragen zu klären:
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Lastet auf dem
Grundstück eine Festhypothek? Welche finanziellen Folgen hat die
vorzeitige Kündigung der Hypothek? Fragen Sie Ihre Bank!
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Besitzen Sie alle nicht
bei einer Bank hinterlegten Schuldbriefe oder muss für vermisste
Schuldbriefe ein gerichtliches Kraftlosverfahren durchgeführt
werden?
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Welche
Grundstückgewinnsteuern sind zu erwarten? Verfügen Sie über alle
Belege von Wert vermehrenden Investitionen im Original? Wir helfen
Ihnen bei der Berechnung der voraussichtlichen
Grundstückgewinnsteuern gerne.
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Welche Dienstbarkeiten
lasten auf dem Grundstück? Haben Sie Pläne Ihres Hauses resp. Ihrer
Eigentumswohnung?
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Stellen Sie die
Versicherungspolicen zusammen.
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Bei Stockwerkeigentum:
sind die Stockwerkbegründung, das Reglement der
Stockwerkeigentümergemeinschaft und die Pläne vorhanden? Wer
verwaltet die Liegenschaft? Gibt es Protokolle der
Stockwerkeigentümerversammlung? Wie hoch ist der Anteil am
Erneuerungsfonds? Liegt die letzte Abrechnung über die Heiz- und
Nebenkosten sowie den Erneuerungsfonds vor?
Für die Abwicklung der
Kaufpreiszahlung stehe ich Ihnen ebenso zur Verfügung wie für die
Sicherstellung allfälliger Grundstückgewinnsteuern.
Was
kosten Notar und Grundbuchamt?
mehr dazu hier_
Kontrolle der elektrischen Niederspannungsinstallationen
Gemäss Ziffer 3 des
Anhanges zur
Verordnung über die elektrische Niederspannungsinstallation vom
7.11.2001 (SR 734.27) müssen die Niederspannungsinstallationen nach
jeder Handänderung kontrolliert werden, wenn seit der letzten Kontrolle
mehr als fünf Jahre vergangen sind.
Der Kauf oder Verkauf
eines Grundstücks ist nichts Alltägliches. Zögern Sie nicht, mir
Ihre Fragen zu stellen. Denn Sie sollen sicher sein, dass der
Kaufvertrag alles enthält, was für Sie wichtig ist. Es ist mir ein
Anliegen, dass Sie jeden von mir ausgearbeiteten Vertrag mit einem
guten Gefühl unterzeichnen.
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