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Die Gebühren und Honorare des Notars sind
in der
Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81)_
geregelt.
Kaufvertrag
Für die Beurkundung eines Kaufvertrages ist
die Höhe des Kaufpreises massgebend. Beträgt dieser beispielsweise
900'000 Franken für ein Einfamilienhaus, setzen sich die Gebühren wie
folgt zusammen:
| Beurkundungsgebühr (inkl.
...), Normaltarif 1 |
CHF |
3'465.00 |
| Nebenleistungen
(...) |
CHF |
950.00 |
| Kanzleiauslagen |
CHF |
190.00 |
|
MWST 8 % |
CHF |
368.00 |
| Total |
CHF |
4'973.00 |
Schuldbrieferrichtung
Werden für die Finanzierung neue
Schuldbriefe benötigt, die zugunsten einer Bank zur Sicherstellung der
Hypothek zu errichten sind, betragen bei einer Pfandsumme von
beispielsweise 600'000 Franken die Gebühren und Honorare:
| Beurkundungsgebühr (inkl.),
Normaltarif 1 |
CHF |
1'500.00 |
| Nebenleistungen
(...) |
CHF |
300.00 |
| Kanzleiauslagen |
CHF |
80.00 |
|
MWST 8 % |
CHF |
150.00 |
| Total |
CHF |
2'030.00 |
1 Der
Normaltarif resp. Mitteltarif gelangt normalerweise zur Anwendung.
Der Minimaltarif ist vorgesehen für wiederkehrende Beurkundungen
beispielsweise für viele gleichlautende Kaufverträge im Rahmen einer
Überbauung). In komplizierten Fällen kann der Notar einen
Maximaltarif in Rechnung stellen.
Die
Einlieferungsverpflichtung ist eine Verpflichtung des Notars
unter Übernahme einer entsprechenden persönlichen Haftung, die er
zugunsten einer Bank eingeht, damit die Bank der Käuferschaft den
Hypothekarkredit freigibt, bevor die Bank im Besitze neu zu
errichtender Schuldbriefe ist. Für diese Dienstleistung werden der
Käuferschaft CHF 200 in Rechnung gestellt.
Zeitaufwand
Für
Dienstleistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, stellt das
Notariat NUSSBAUM zwischen 120 bis 240 Franken pro Stunde in
Rechnung, wobei die Höhe von der Art der Arbeit und derjenigen
Person abhängig ist, die diese Arbeit erledigt (zuzüglich Kanzleiauslagen und 8 % MWST)
.
Gerne erstellen wir Ihnen eine
verbindliche Kostenzusammenstellung.
Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren
Für Kaufverträge
ist dem Grundbuchamt eine Handänderungssteuer von 1.8 Prozent,
berechnet vom Kaufpreis zu entrichten, ausmachend beim Kaufpreis von
900'000 Franken des obgenannten Beispiels CHF 16'200.00.
Hinzukommen noch Grundbuchgebühren von wenigen hundert Franken.
Grundstücke
1 Die Gebühr für die
Beurkundung eines Vertrags zur Übertragung von Grundstücken, eines
Kaufrechtsvertrags, eines Vorvertrags, einer Grundstücksversteigerung und
der Errichtung eines selbstständigen und dauernden Baurechts bemisst sich
nach dem Vertragswert und richtet sich nach dem Tarif im Anhang 1.
2 Bei fehlendem
Vertragswert ist jener Betrag massgebend, von dem die Handänderungssteuer
erhoben wird oder erhoben würde, wenn die Übertragung nicht abgabefrei wäre,
mindestens jedoch der amtliche Wert.
13 Verordnung über die Notariatsgebühren
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