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"Ehegüterrecht und Erbrecht"

 

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    Die Regelung der Erbfolge

 

 

Die Erbfolge hängt davon ab, welche Verwandte jemand als gesetzliche Erben hinterlässt, ob ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt und ob Pflichtteilsrechte der Nachkommen, der Eltern oder des Ehepartners zu respektieren sind.

Wie lautet die gesetzliche Erbfolge? Das hängt davon ab, welche Verwandten eine Erblasserin oder ein Erblasser hat. Bei einer Familie mit Kindern wird beim Tode eines Elternteils der überlebende Ehegatte einen Erbteil von der Hälfte des Nachlassvermögens, und die Nachkommen zu gleichen Teilen nach Stämmen die andere Hälfte erhalten.

Bei den Pflichtteilen handelt es sich um Bruchteile der gesetzlichen Erbteile, die den pflichtteilsgeschützten Erben nicht entzogen werden können. Die Nachkommen besitzen mit drei Vierteln den grössten Pflichtteil. Die Eltern und der überlebende Ehegatte oder der eingetragene Partner besitzen je die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Alle übrigen Erben besitzen keinen Pflichtteil. Verletzte Pflichtteile können durch die Herabsetzung (mit einer Klage oder einredeweise) geltend gemacht werden.

Durch ein Testament, einen Erbvertrag oder einer Vermögensabtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft können Sie Ihre Erbfolge individuell regeln. Insbesondere kann dadurch dem überlebenden Ehegatten eine sogenannte Meistbegünstigung zugewiesen werden, so dass gemeinsame Nachkommen ihre Erbansprüche erst geltend machen können, nachdem beide Eltern verstorben sind.

Wie setzt sich das Nachlassvermögen zusammen? Das hängt bei Ehepaaren in erster Linie davon ab, unter welchem Güterstand_ sie stehen. Erst nach der güterrechtlichen Auseinandersetzung kann die Berechnung des Nachlassvermögens vorgenommen und damit die Höhe der einzelnen Erbteile bestimmt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2011-07-21

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Der Erblasser kann eine letztwillige Verfügung entweder mit öffentlicher Urkunde oder eigenhändig oder durch mündliche Erklärung errichten.

498 Zivilgesetzbuch