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Die Erbfolge hängt
davon ab, welche Verwandte jemand als gesetzliche Erben hinterlässt, ob
ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt und ob Pflichtteilsrechte der
Nachkommen, der Eltern oder des Ehepartners zu
respektieren
sind.
Wie lautet die
gesetzliche Erbfolge? Das hängt davon ab, welche Verwandten eine
Erblasserin oder ein Erblasser hat. Bei einer Familie mit Kindern wird
beim Tode eines Elternteils der überlebende Ehegatte einen Erbteil von
der Hälfte des Nachlassvermögens, und die Nachkommen zu gleichen Teilen
nach Stämmen die andere
Hälfte erhalten.
Bei
den
Pflichtteilen handelt es sich um
Bruchteile der gesetzlichen Erbteile, die den pflichtteilsgeschützten
Erben nicht entzogen werden können. Die
Nachkommen
besitzen mit drei Vierteln den grössten Pflichtteil. Die Eltern und der
überlebende Ehegatte oder der eingetragene Partner besitzen je die
Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Alle übrigen Erben besitzen keinen
Pflichtteil. Verletzte Pflichtteile können durch die Herabsetzung (mit
einer Klage oder einredeweise) geltend gemacht werden.
Durch ein Testament,
einen Erbvertrag oder einer Vermögensabtretung auf Rechnung
künftiger Erbschaft können Sie Ihre Erbfolge individuell regeln.
Insbesondere kann dadurch dem überlebenden Ehegatten eine sogenannte
Meistbegünstigung zugewiesen werden, so dass gemeinsame Nachkommen ihre
Erbansprüche erst geltend machen können, nachdem beide Eltern verstorben
sind.
Wie setzt sich das Nachlassvermögen
zusammen? Das hängt bei Ehepaaren in erster Linie davon ab, unter
welchem
Güterstand_ sie stehen. Erst nach der güterrechtlichen
Auseinandersetzung kann die Berechnung des Nachlassvermögens vorgenommen
und damit die Höhe der einzelnen Erbteile bestimmt werden.
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