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Für die Beglaubigung Ihrer
Unterschrift auf
einem Originaldokument weisen Sie sich aus mit einem Personalausweis
(Identitätskarte oder Pass). Sie müssen dem Notar persönlich bekannt
sein.
Kopien eines
Dokuments werden aufgrund des dem Notar vorgelegten Originaldokuments
vorgenommen.
Gewisse Beglaubigungen, die
fürs Ausland bestimmt sind, bedürfen der Überbeglaubigung durch
die
Staatskanzlei, in der Regel mittels
Apostille.
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