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     Beglaubigungen

Für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf einem Originaldokument weisen Sie sich aus mit einem Personalausweis (Identitätskarte oder Pass). Sie müssen dem Notar persönlich bekannt sein.

Kopien eines Dokuments werden aufgrund des dem Notar vorgelegten Originaldokuments vorgenommen.

Gewisse Beglaubigungen, die fürs Ausland bestimmt sind, bedürfen der Überbeglaubigung durch die Staatskanzlei, in der Regel mittels Apostille.

 

 

Notarielle Urkunden vermitteln Rechtssicherheit
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2011-12-01