| Ein
Todesfall in der Familie ist immer ein schmerzliches Ereignis, das bei
den Hinterbliebenen oft nicht nur Trauer, sondern häufig auch Ratlosigkeit
auslöst. Als Allererstes ist ein
Bestattungsunternehmen beizuziehen. Für eine ganz gefühlvolle und
individuelle Begleitung empfehle ich Ihnen
gerne ein gutes Bestattungsunternehmen.
Nachdem der Todesfall dem
Zivilstandsamt gemeldet worden ist, wird sich bei den Angehörigen
eine Siegelungsbeamtin oder ein Siegelungsbeamter der Gemeinde melden
und innert wenigen Tagen ein Siegelungsprotokoll aufnehmen.
Stellt der Siegelungsbeamte ein
Bruttovermögen von über 100'000 Franken fest, dann ist gemäss den
Bestimmungen des bernischen
Steuergesetzes ein Steuerinventar
aufzunehmen. Der Regierungsstatthalter fordert die Angehörigen auf,
einen Notar zu bezeichnen, und beauftragt ihn mit der Inventaraufnahme.
Jeder Erbe ist aber auch berechtigt,
die Errichtung eines Erbschaftsinventars oder eines
öffentlichen Inventars zu verlangen. Über die Rechtsfolgen dieser
Arten von Nachlassinventaren berate ich Sie gerne.
Sind minderjährige Nachkommen
vorhanden, dann ist die Errichtung eines Erbschaftsinventars
obligatorisch, auch wenn das Bruttovermögen keine 100'000 Franken
erreicht. Zudem wird für die Nachkommen für die Zeit der
Inventaraufnahme eine zeitlich begrenzte Beistandschaft angeordnet.
Für die Aufnahme eines
Nachlassinventars stehe ich Ihnen und der Trauerfamilie gerne zur
Verfügung. Ist im Anschluss daran eine Erbteilung vorzunehmen, dann erledige ich auch dieses
Mandat gerne zu Ihrer Zufriedenheit. |