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Ich bin für Sie da ...
     ... nach einem Todesfall

 

 

 

Ein Todesfall in der Familie ist immer ein schmerzliches Ereignis, das bei den Hinterbliebenen oft nicht nur Trauer, sondern häufig auch Ratlosigkeit auslöst.

Als Allererstes ist ein Bestattungsunternehmen beizuziehen. Für eine ganz gefühlvolle und individuelle Begleitung empfehle ich Ihnen gerne ein gutes Bestattungsunternehmen.

Nachdem der Todesfall dem Zivilstandsamt gemeldet worden ist, wird sich bei den Angehörigen eine Siegelungsbeamtin oder ein Siegelungsbeamter der Gemeinde melden und innert wenigen Tagen ein Siegelungsprotokoll aufnehmen.

Stellt der Siegelungsbeamte ein Bruttovermögen von über 100'000 Franken fest, dann ist gemäss den Bestimmungen des bernischen Steuergesetzes ein Steuerinventar aufzunehmen. Der Regierungsstatthalter fordert die Angehörigen auf, einen Notar zu bezeichnen, und beauftragt ihn mit der Inventaraufnahme.

Jeder Erbe ist aber auch berechtigt, die Errichtung eines Erbschaftsinventars oder eines öffentlichen Inventars zu verlangen. Über die Rechtsfolgen dieser Arten von Nachlassinventaren berate ich Sie gerne.

Sind minderjährige Nachkommen vorhanden, dann ist die Errichtung eines Erbschaftsinventars obligatorisch, auch wenn das Bruttovermögen keine 100'000 Franken erreicht. Zudem wird für die Nachkommen für die Zeit der Inventaraufnahme eine zeitlich begrenzte Beistandschaft angeordnet.

Für die Aufnahme eines Nachlassinventars stehe ich Ihnen und der Trauerfamilie gerne zur Verfügung. Ist im Anschluss daran eine Erbteilung vorzunehmen, dann erledige ich auch dieses Mandat gerne zu Ihrer Zufriedenheit.

 

 

 

Hilfreicher Link

Steuern im Todesfall (Merkblatt)

 

 

Stirbt eine steuerpflichtige Person mit steuerlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Bern, so ist über ihren Nachlass [durch einen Notar] ein Steuerinventar aufzunehmen.

2091 Steuergesetz

 

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