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Notar Bern Rechtsberatung Bern Notariat NUSSBAUM Gesellschaftsgründung Notar Bern
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Ich bin für Sie da ...
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In einer eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare gilt grundsätzlich der Güterstand der Gütertrennung. Durch einen Vermögensvertrag können die Partner die Errungenschaftsbeteiligung als ihren Güterstand wählen und individuell ausgestalten. Ich berate Sie gerne! |
Der Vermögensvertrag muss öffentlich beurkundet und von den vertragschliessenden Personen sowie gegebenenfalls vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden.
253 Partnerschaftsgesetz
Der Ehevertrag muss öffentlich beurkundet und von den vertragschliessenden Personen sowie gegebenenfalls vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden.
184 Zivilgesetzbuch