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Ich bin für Sie da ...
    ... zur Regelung der Erbfolge

 

 

 

Die Erbfolge hängt davon ab, welche Verwandte jemand als gesetzliche Erben hinterlässt, ob ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt und ob Pflichtteilsrechte der Nachkommen, der Eltern oder des Ehepartners zu respektieren sind.

Wie lautet die gesetzliche Erbfolge? Das hängt davon ab, welche Verwandten eine Erblasserin oder ein Erblasser hat. Bei einer Familie mit Kindern wird beim Tode eines Elternteils der überlebende Ehegatte einen Erbteil von der Hälfte des Nachlassvermögens, und die Nachkommen zu gleichen Teilen nach Stämmen die andere Hälfte erhalten.

Durch ein Testament, einen Erbvertrag oder einer Vermögensabtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft können Sie Ihre Erbfolge individuell regeln. Insbesondere kann dadurch dem überlebenden Ehegatten eine sogenannte Meistbegünstigung zugewiesen werden, so dass gemeinsame Nachkommen ihre Erbansprüche erst geltend machen können, nachdem beide Eltern verstorben sind.

 

 

 

 

Der Erblasser kann eine letztwillige Verfügung entweder mit öffentlicher Urkunde oder eigenhändig oder durch mündliche Erklärung errichten.

498 Zivilgesetzbuch

 

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