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Die Erbfolge hängt
davon ab, welche Verwandte jemand als gesetzliche Erben hinterlässt, ob
ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt und ob Pflichtteilsrechte der
Nachkommen, der Eltern oder des Ehepartners zu respektieren sind.
Wie lautet die
gesetzliche Erbfolge? Das hängt davon ab, welche Verwandten eine
Erblasserin oder ein Erblasser hat. Bei einer Familie mit Kindern wird
beim Tode eines Elternteils der überlebende Ehegatte einen Erbteil von
der Hälfte des Nachlassvermögens, und die Nachkommen zu gleichen Teilen
nach Stämmen die andere Hälfte erhalten.
Durch ein Testament,
einen Erbvertrag oder einer Vermögensabtretung auf Rechnung
künftiger Erbschaft können Sie Ihre Erbfolge individuell regeln.
Insbesondere kann dadurch dem überlebenden Ehegatten eine sogenannte
Meistbegünstigung zugewiesen werden, so dass gemeinsame Nachkommen ihre
Erbansprüche erst geltend machen können, nachdem beide Eltern verstorben
sind. |