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Ich bin für Sie da ...
    ... für die Beglaubigung

 

 

 

... Ihrer Unterschrift auf einem Originaldokument oder

... der Kopie eines Originaldokuments.

Gewisse Beglaubigungen, die fürs Ausland bestimmt sind, bedürfen häufig der Überbeglaubigung durch die Staatskanzlei, in der Regel mittels Apostille.

 

 

 

 

 

Notarielle Urkunden vermitteln Rechtssicherheit
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